Embajada de Costa Rica

Es werden nur Anträge bearbeitet, die eineinhalb Monate vor der Einreise eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Bewerbung wird Ihnen per E-Mail einen Termin angeboten. Bitte haben Sie etwas Geduld, denn diese Antwort kann bis zu drei Wochen dauern. Wenn der Antrag unvollständig ist, werden Sie per E-Mail darüber benachrichtigt, damit Sie die fehlende Dokumente einreichen.


Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 9:30 y 13:00 Uhr telefonisch erreichbar


 

Die folgenden Verfahren können in den Honorarkonsulaten durchgeführt werden:

  • Antrag auf Ausreiseerlaubnis für Minderjährige und Wechsel der Begleitperson für Minderjährige.
  • Antrag auf Führungszeugnis
  • Annahme von Anträgen auf eines vorläufigen Visums für eine besondere Kategorie
  • Genehmigung der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige

VISUM
AUFENHALTSGENEHMIGUNG
NOT ALENA

Unter rechtmäßigem Aufenthalt ist die Genehmigung zu verstehen, die einem Ausländer von der Generaldirektion für Migration und Ausländer erteilt wird, um im Land zu bleiben. Diese Genehmigung kann gemäß den Migrationskategorien und -unter Kategorien erteilt werden, die im Allgemeinen Migrations- und Ausländergesetz 8764 und in der Ausländerverordnung sowie in den Allgemeinen Richtlinien für Einreise- und Aufenthaltsvisa für Nichtansässige festgelegt sind.

Die Vorlage der Unterlagen können Sie:

  1. Persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung über das Callcenter 1311 erfolgen, oder
  2. Digital über das Portal „Tramite Ya“, wo Sie sich einmalig registrieren und 11$ bezahlen müssen. Bitte beachten Sie, dass einige der Anforderungen persönlich bei der entsprechenden Institution (Botschaft/Honorarkonsulat für eine konsularische Anmeldung und Ministerium für öffentliche Sicherheit für ein Fingerabdruckregister) gestellt werden müssen. Bitte beachten Sie auch die Dienste, die über das Portal durchgeführt werden können. Sie können hier klicken um eine Liste der möglichen Dienstleistungen zu finden 

Der Antrag auf Aufenthalt muss gestellt werden, wenn sich der Ausländer legal im Land aufhält, d. h. sein Visum noch nicht abgelaufen ist.

WICHTIG

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Weiterführende Links

 


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