Embajada de Costa Rica

VISA OHNE UNBEFRISTETE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG (TOURISMUS ODER GESCHÄFTE)

1. Personen die KEIN Tourismus- oder Geschäftsvisum für die Einreise in Costa Rica benötigen:

Staatsbürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union benötigen kein Visum, um in Costa Rica zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken einzureisen. Ebenso benötigen Staatsbürger aus Ländern der folgenden Liste kein Visum für die Einreise nach Costa Rica.

Bei der Einreise in Costa Rica müssen diese Personen folgende Dokumente vorweisen:

1. Nachweis der Weiterreise in ein anderes Land oder der Rückreise nach Deutschland aus Costa Rica innerhalb von 180 Tagen nach der Einreise in das Land. Dies kann nur mit folgenden Dokumenten nachgewiesen werden: 

  • Flugticket
  • Busfahrkarte
  • Bootsfahrkarte
  • Flugplan im Falle eines Privatflugs
  • Navigationsplan (einschließlich Zielhafen) bei privatem Seetransport

2. Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz (100 US$ pro jeden Monat).

3. Gültiger Reisepass in gutem Zustand.

4. In einigen Fällen kann eine Gelbfieberimpfung erforderlich sein. Weitere Information dazu finden Sie hier

Weitere Informationen (auf Spanisch) finden Sie auf der Webseite der costa-ricanischen Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería).


2. Personen die ein Tourismus- oder Geschäftsvisum für die Einreise in Costa Rica benötigen:

Bürger aus Ländern, die NICHT in der ersten oder zweiten Gruppe dieser Liste aufgeführt sind, müssen ein Touristenvisum beantragen, außer in den folgenden Fällen:

  1. Wenn Sie ein Reisevisum (Touristen-, Besatzungs- oder Geschäftsvisum) aus den Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada haben, das in ihren Reisepass gestempelt ist und mindestens drei Monate gültig ist.
  2. Wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis (permanenter Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Studienvisum) in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada oder den Ländern der Europäischen Union haben, die mindestens noch drei Monaten gültig ist.
  3. Dies gilt nicht für Bürger mit Flüchtlingsstatus oder Staatenlose.

! Wichtig: Die Aufenthaltserlaubnis muss mit einer offiziellen Übersetzung ins Spanische versehen sein (auch wenn das Dokument bereits in mehreren Sprachen vorliegt), und die Übersetzung muss apostilliert sein. Sobald die Übersetzung mit Apostille vorliegt, müssen keine weiteren Formalitäten bei der Costa Ricanischen Botschaft erledigt werden. 

Personen, die einem der Länder der dritten oder vierten Gruppe der folgenden Liste angehören und die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen ein Visum beantragen.

Personen, die der vierten Gruppe angehören (siehe Liste oben), müssen die unten aufgeführten zusätzlichen Anforderungen erfüllen.

Verfahren:

Der Interessent muss folgende originale Dokumente per Post an die costa-ricanische Botschaft in Berlin schicken. Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen mitgeteilt welche Art von Visum für die Reise nach Costa Rica erforderlichen ist. 

1. Anschreiben and das General Konsulat in Berlin mit folgender Information:

  • Vollständiger Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Nationalität
  • Beruf oder Beschäftigung
  • Adresse
  • Reisepassnummer
  • Reiseziel
  • Reisedauer
  • Ort und Datum der Ankunft und Abreise
  • Genaue Adresse des Wohnortes in Costa Rica 
  • E-Mail
  • Datum und Unterschrift

2. Vollständige Kopie des Reisepasses des Interessenten. Der Reisepass muss mindestens noch 6 Monaten gültig sein.

3. Vorläufige Reservierung des Rück- oder Weiterflugtickets, Ticket oder Fahrkarte für die Rück- oder Weiterreise mit Abflug aus Costa Rica. Es wird empfohlen, das Flugticket erst dann zu kaufen, wenn das Visum genehmigt ist. 

4. Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz (Kontoauszüge, Lohnnachweis, usw.) der letzten drei Monate. 

5. Führungszeugnis der letzten sechs Monate ins Spanische offiziel übersetzt und mit einer Apostille versehen wurden.

6. Personen mit einem Flüchtlingsstatus benötigen eine Genehmigung von dem Wohnsitzland um in ein anderes Land zu reisen.

7. 1 Farbfoto in Reisepassgröße.

8. ! Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland oder einem Land der Europäischen Union (z.B ständiger Wohnsitz, Studentenvisum, Arbeitsvisum) Die Genehmigung muss für das geplante Reisedatum gültig sein. Visa werden nur an Personen erteilt, die einen regulären Einwanderungsstatus in einem Land der Europäischen Union haben. Personen die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen das Visum in ihrem Heimatland beantragen.

 9. Ausgedruckten Überweisungsbeleg für das provisorische Visum $30- (in Euros je täglichen Wechselkurs) 

Angaben des Botschaftskontos:

  • Bank: Deutsche Bank 
  • Kontoinhaber: Botschaft von Costa Rica - ArancelConsular 
  • IBAN: DE57 1007 0000 0233 9992 00 
  • BIC/SWIFT: DEUTDEBBXXX
  • Verwendungszweck: Solicitud de visa - Name 
Wichtig: Die angegebene Konsulargebühr ist für die Analyse der Antragsunterlagen. Das Visum kann genehmigt oder abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

10. Der Konsul kann, falls erforderlich, zusätzliche Dokumente anfordern.

Zusätzlichen Anforderungen für Personen, die der vierten Gruppe angehören.

1. Führungszeugnis des Heimatlandes oder des Landes, wo er/sie sich in den letzten zehn Jahren gelebt hat, mit Apostille, sowie eine offizielle Übersetzung ins Spanische mit Apostille

 

2. Solvenz Nachweis wie z. B.: Kontoauszüge der letzten drei Monate, die von der entsprechenden Bank ordnungsgemäß abgestempelt und unterzeichnet wurden, Schreiben des Arbeitgebers mit Firmenbriefkopf und -stempel, aus dem das Brutto- und Nettogehalt, die Dienstjahre und die Position hervorgehen, Zahlungsnachweise, Bescheinigungen über bewegliches oder unbewegliches Vermögen, die vom öffentlichen Eigentumsregister ausgestellt wurden.

 

3. Vollständige begalubigte Kopie des Reisepasses des Interessenten, mit Apostille, sowie eine offizielle Übersetzung ins Spanische mit Apostille.

4. Vorläufige Buchung des Rück- oder Weiterreisetickets.

 

! Wichtig: Alle Dokumente die außerhalb Costa Ricas und in einer anderen Sprache als Spanisch ausgestellt wurden, müssen offiziell auf Spanisch oder Englisch übersetzt werden und mit einer Apostille versehen sein.

Bearbeitungszeit:

Es kann 90 Tage oder länger dauern bis die Einwanderungsbehörde in Costa Rica (Dirección General de Migración y Extranjería) eine Entscheidung trifft.

 

Bevor Sie ein mögliches Visum beantragen, müssen Sie die folgenden Dokumente im Original an die Botschaft schicken. Nachdem die Unterlagen überprüft worden sind, wird man Sie darüber informieren, welche Art von Visum Sie für die Einreise nach Costa Rica benötigen.

  1. Ein Anschreiben, welches direkt an den Konsul von Costa Rica gerichtet ist und folgende Informationen beinhalten sollte: vollständiger Name (Vor- und Zuname), Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer, Anschrift, Grund und Dauer der Reise, Ort und Datum der Ankunft und Rückflug, Beruf, genaue Anschrift in Costa Rica, Geburtsort und –datum, Faxnummer oder E-Mail-Adresse, Datum des Antrags und Unterschrift.
  2. Eine Kopie der Ausweisseite des Reisepasses, dieser sollte mindestens noch 6 Monate gültig sein (am Tag der Einreise nach Costa Rica).
  3. Voraussichtlicher Reiseplan oder vorläufige Reservierung des Flugtickets. Es wird empfohlen das Flugticket noch nicht zu kaufen, so lange das Visum noch nicht genehmigt wurde.
  4. Solvenznachweis durch eines der folgenden Dokumente (Achtung: Alle Dokumente müssen entweder im Original vorliegen oder als Kopie durch den Arbeitgeber oder Ihre Bank abgestempelt und unterschrieben worden sein) :

-          Kontoauszug mit allen Kontobewegungen der letzten drei Monate, oder

-          Arbeitsbescheinigung mit Briefkopf und Stempel des Arbeitgebers sowie Angaben von Brutto- und Nettogehalt, Dienstjahren und Art der Beschäftigung, oder

  1. Internationale Geburtsurkunde, nicht älter als sechs Monate und mit Apostille (Übersetzung auf Spanisch)
  2. Polizeiliches Führungszeugnis Ihres Wohnsitzes der letzten drei Jahre, nicht älter als sechs Monate und mit Apostille (Übersetzung auf Spanisch)
  3. Personen mit einem Flüchtlingsstatus benötigen eine Genehmigung des Landes, in dem Sie einen Flüchtlingsstatus haben, um in ein anderes Land zu reisen.
  4. 1 aktuelles farbiges Passfoto
  5. Nachweis einer Aufenthaltsgenehmigung in einem Land der Europäischen Union, (z.B. Arbeitsgenehmigung, Studentenvisum), welches mindestens 6 Monate gültig ist. Visa werden nur den Personen ausgestellt, die eine legale Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland oder der EU haben, Schengenvisa gelten nicht. Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen das Visum in Ihrem Geburtsland beantragen.
  6. Es obliegt im Ermessen des Konsuls, nach Abschluss der Überprüfung weitere Dokumente anzufordern.

Es ist wichtig, dass Sie darüber informiert sind, abhängig von den vorherigen Antragsbedingung, dass das Visum in diesem Konsulat ausgestellt werden kann oder die Möglichkeit besteht, dass die Kommission für eingeschränkte Visa konsultiert werden muss. In diesem Fall würde das Konsulat nur als Verbindung zwischen dem Antragssteller und der Kommission dienen.

 

Es kann bis zu 90 Tage oder mehr dauern bis die Migration von Costa Rica eine Entscheidung trifft. Falls mehr Dokumente gefordert werden oder Dokumente nicht eingereicht wurden, kann dieser Antragsprozess auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

WICHTIG

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Weiterführende Links

 


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