Embajada de Costa Rica

VISUM FÜR FREIWILLIGE ODER UNBEZAHLTE PRAKTIKANTEN (FÜR EINEN AUFENTHALT VON ÜBER 180 TAGEN)

Wer kann es beantragen?

Personen, die in Costa Rica ein unbezahltes Praktikum machen oder einen Freiwilligendienst absolvieren bei einer bei der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) registrierten Organisation.

Voraussetzungen:

  1. Antragsformular
  2. 1 aktuelles farbiges Passfoto.
  3. Kopie Seite mit persönlicher Information des Reisepasses. Dieser sollte mindestens noch 6 Monate gülitg sein.
  4. Original oder Kopie der Annahmebestätigung der bei der Einwanderungsbehörde registrierten Organisation oder Bildungseinrichtung.
  5. Bitte reichen Sie folgende Dokumente, nicht älter als sechs Monate und mit einer Apostille versehen, im Original und eine Kopie davon, ein:
    1. Internationale Geburtsurkunde,
    2. Polizeiliches Führungszeugnis Ihres Wohnsitzes der letzen drei Jahre.
  6. Solvenznachweis durch eines der folgenden Dokumente (Alle Dokumente müssen entweder im Orginal vorliegen oder als Kopie durch den Arbeitgeber oder Ihre Bank abgestempelt und unterschrieben worden sein) :   
    1. Kontoauszug mit allen Kontobewegungen der letzen drei Monate.
    2. Besitzurkunde aller beweglichen Güter und Immobilien.
    3. Arbeitsbescheinigung mit Briefkopf und Stempel sowie Angaben von Brutto- und Nettogehalt, Dienstjahren und Art der Beschäftigung.
    4. Vollzeitschüler und -studenten können ihre Solvenz anhand elterlicher Solvenznachweise erbringen, müssen jedoch ein Zertifikat des Studienverlaufs beifügen.
  7. Andere Dokumente, die der Konsul nach Überprüfung der Dokumente, anfordert.

Beginn der Bearbeitung in der Botschaft:

Der Interessent muss die Dokumente per Post an die costa-ricanische Botschaft in Berlin schicken. Ist die Überprüfung der Dokumente erfolgt, wird dem Antragssteller ein Termin gegeben, an dem er den Antrag persönlich unterzeichnet. Mitzubringen ist der gültige Reisepass im Original. 

Der Interessent muss die Dokumente mindestens eineinhalb Monate vor der Reise nach Costa Rica per Post an die costa-ricanische Botschaft in Berlin schicken.

Wenn Sie den Prozess bei einem Honorarkonsulat von Costa Rica in Deutschland beginnen, müssen Sie dies ebenfalls eineinehalb Monate im Voraus tun, müssen sich jedoch vorher mit dem jeweiligen Konsulat abstimmen.

 

Abschluss der Bearbeitung in Costa Rica

Am Tag des Termins wird das Visum in den Reisepass des Antragstellers gestempelt und die Originaldokumente werden zurückgegeben. Der Interessent muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Abstempeln des Visums nach Costa Rica reisen. Nach der Einreise in Costa Rica hat der Interessent 30 Tage Zeit, seine Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde zu beantragen und muss dafür die Originaldokumente einreichen.

Kosten:

  • - Für das Abstempeln des Visums im Reisepass: Siehe Gebührentabelle 21.
  • -Zusätzliche Kosten, die von der Einwanderungsbehörde für den Abschluss der Bearbeitung erhoben werden.

Rechtsgrundlage:

  • - Gesetz 8764 für Migration und Ausländer, Titel V, Kapitel II (Ley General de Migración y Extrangería).
  • - Regelsatz 36626-G für die Vergabe von Einreisevisa nach Costa Rica, Kapitel III, Abschnitt I (Reglamento para el otorgamiento de visas de ingreso a Costa Rica).

Zusätzliche Informationen auf Spanisch finden Sie hier.

WICHTIG

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Weiterführende Links

 

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