Embajada de Costa Rica

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BEFRISTETE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR DIE ARBEIT MIT EINER JURISTISCHEN PERSON 


 

Erforderliche Dokumente für den Antrag in Costa Rica

  1. Antragsformular.
  2. Anschreiben auf Spanisch mit folgenden Angaben:
    1. Begründung des Antrags
    2. Vollständiger Name
    3. Nationalität
    4. Familienstand
    5. Alter
    6. Beruf
    7. Adresse
    8. Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail)
    9. Das Antragsformular wird im Beisein des zuständigen Konsularbeamten am Tag des Termins unterzeichnet.
  3. 3 aktuelle farbige Passbilder.
  4. Original und Kopie der folgenden Dokumente, die nicht älter als sechs Monate ab Ausstellungsraum sei dürfen und über eine Apostille verfügen müssen.
    1. Internationale Geburtsurkunde,
    2. Polizeiliches Führungszeugnis des Wohnsitzes der letzten drei Jahre,
  5. Zahlungsbeleg über den Betrag von ¢ 125 und ¢ 2,50; für jedes mit dem Antrag vorgelegte Blatt, für Briefmarken, mit Angabe des Namens der ausländischen Person, auf das Konto 242480-0 derBank von Costa Rica (Banco de Costa Rica).
  6. Das Abnehmen von Fingerabdrücken beim Ministerium für Öffentliche Sicherheit (Archivo Policial del Ministerio de Seguridad Pública).
  7. Nachweis der Anmeldung bei der Botschaft des Herkunftslandes der beantragenden Person in Costa Rica.
  8. Fotokopie aller Seiten des Reisepasses mit Apostille.
  9. Stellenangebot mit Apostille in dem mindestens die Aufgaben, die Arbeitszeiten und das zu zahlende Gehalt angegeben sind. Das Dokument muss vom Arbeitgeber unterzeichnet sein.
  10. Einkommensbescheinigung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer (Certified Public Accountant).
  11. Der Arbeitgeber muss seine Verpflichtungen gegenüber dem CCSS auf dem neuesten Stand halten.
  12. Bescheinigung der entsprechenden Versicherungsgesellschaft, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen die Zahlungen für die Arbeitsrisikopolice auf dem neuesten Stand hält, oder ein Nachweis über die aktuelle Zahlung, der ordnungsgemäß beglaubigt oder mit dem Original verglichen wurde.
  13. Bescheinigung über die Rechtsform des Unternehmens oder der Einrichtung mit einem Ausstellungsdatum von höchstens einem Monat vor der Einreichung des Antrags auf befristeten Aufenthalt des Ausländers.
  14. Nachweis, dass das Unternehmen bzw. die Gesellschaft die kommunalen und steuerlichen Abgaben fristgerecht entrichtet hat.

 

 

 

WICHTIG

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