Embajada de Costa Rica

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Am Mittwoch, den 10 August 2016, wurde im Auswärtigen Amt in Berlin der Austausch der Ratifizierungsurkunden des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommens-und Vermögenssteuer zwischen der Republik Costa Rica und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet.

Costa Rica unterzeichnete das Abkommen am 13 Februar 2014 und das Parlament genehmigte es am 02. Februar diesen Jahres. Das Gesetz wird ab dem 01.Janaur 2017 in Kraft treten.

Der Austausch der Urkunden wurde auf Seiten Costa Ricas von Herrn Carlos Lizano, dem Geschäftsträger a.i. unserer Botschaft in Deutschland, begleitet vom gesandten Botschafter Herrn Giancarlo Luconi Coen, unterschrieben. Auf Seiten Deutschlands, war Dr. Götz Schmidt-Bremme, Leiter der Rechtsabteilung und Beauftragter der Konsularabteilung des Auswärtigen Amts, anwesend.

Das Abkommen verfolgt als wichtigstes Ziel die Einteilung klarer Regeln für beide Länder, um die Situation der Doppelbesteuerung, welche als Konsequenz der Einnahmen von Steuern auf dem Gebiet der Einkommens-und Vermögenssteuer entsteht, zu vermeiden. Auf nationaler Ebene ist dieses internationale juristische Instrument für die Einkommenssteuer über unbewegliches Vermögen und die Eigentumssteuer für motorisierte Fortbewegungsmittel, Schiffe und Luftfahrzeuge anwendbar.

Mit Grundlage dieses Abkommens können Costa Rica sowie Deutschland einen effektiveren Informationsaustausch vornehmen und zur Stärkung ihrer Wirtschaftssysteme sowie zu einem Entgegenwirken der Steuerhinterziehung beitragen. Auch soll das Abkommen die Verbindung und Koordinierung ihrer beiden Steuersysteme fördern.

Für Costa Rica, stellt das Abkommen ein wertvolles Instrument dar, welches zum einen juristische Absicherung mit sich bringt und zum anderen den Handel und ausländische Investitionen aus dem wirtschaftlich starken Europa begünstigt.

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