Embajada de Costa Rica

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Import von Fahrzeugen


A. ZEITLICH BEFRISTETER IMPORT

Waren, die bis zu einer Dauer von drei Montaten importiert werden sollen, gelten als vorübergehend importiert. Autos können vorübergehend importiert oder exportiert werden, ohne dass die Bezahlung einer entsprechenden Zollgebühr anfällt.

1. Dokumente:

Original und Fotokopie des Reisepasses

Original und Fotokopie des Führerscheins

Original und Fotokopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung I) und Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Original und Fotokopie des Dokumentes, dass den Eigentümer des Fahrzeuges beinhaltet, gemäß den Gesetzen des Landes.

Im Falle des Imports eines Fahrzeuges, welches nicht der Person gehört, die es einführen möchte, wird des Weiteren das Original und die Fotokopie einer Vollmacht des Besitzers, ausgestellt im Ausland, sowie protokolliert und zertifiziert von einem Costaricanischen Konsulat, um die Einwilligung des Besitzers für die Einfuhr seines Autos nach Costa Rica nachzuweisen.

2. Ablauf:

1. Füllen Sie das zeitlich befristete Importformular, welches von der costaricanischen Zollbehörde (Dirección General de Aduanas) am Einreisehafen in Costa Rica bereitgestellt wird, aus.

2. Legen Sie das Original und die beidseitige Fotokopie des Führerscheins des Ursprungslandes vor.

3. Legen Sie das Original und die Fotokopie des Reisepasses, der Ihren Migrationsstatus dokumentiert und für die Dauer Ihres Aufenthaltes gültig ist, vor.

4. Falls Sie ein costaricanischer Staatsbürger sind, der im Ausland lebt, legen Sie bitte das Original und die Fotokopie der Aufenthaltskarte vor.

5. Bezahlen Sie $25 Umlaufsteuer an einem speziell ausgewiesenen Schalter, der in jeder Zollstelle des Landes zu finden ist.

6. Zahlen Sie $15.00 Versicherung des Nationalen Institut für Versicherung von Costa Rica (INS) ebenfalls an einem speziell ausgewiesenen Schalter, der in jeder Zollstelle des Landes zu finden ist. Die Erlaubnis wird für 3 Monate ausgestellt und ist verlängerbar für weitere 3 Monate, nach Leistung der Anzahlung der Verlängerung der Erlaubnis.

B. DAUERHAFTER IMPORT

Für den dauerhaften Import eines Kraftfahrzeugs, sind Sie, laut Paragraph 37 des neuen Zollgesetzes dazu verpflichtet, einen registrierten Zollagent einzuschalten.

1. Dokumente:

a.         Eigentumsbescheinigung

b.         Kommerzielle Rechnung des Fahrzeugs (muss auf Spanisch übersetzt werden)

c.         Kopie der Zollerklärung oder Ausfuhrbescheinigung des Herkunftlandes des Fahrzeuges, welche den aktuellen Wert, den Namen des Importeurs sowie das Gewicht des Fahrzeuges beinhaltet. Sollte diese Zollerklärung nicht in Spanisch vorliegen, so muss diese ebenfalls übersetzt werden.

d.         Transportvertrag

Einfuhr auf dem Landweg: Transportvertrag oder Beförderungsbescheinigung

Einfuhr auf dem Seeweg:   Seefrachtbrief

Einfuhr auf dem Luftweg:   Luftfrachtbrief

2. Ablauf:

Die Zollabgaben oder die Leistungspflicht für das Fahrzeug, werden in Relation zum Wert des Fahrzeuges berechnet. Diese Wertsteuer wird bezüglich des Zollwertes des Fahrzeuges (Zollwert: Anschaffungskosten, Versicherung, Frachtkosten) berechnet. Der Wert des Fahrzeuges wird zu diesem Zweck durch den internationalen Marktpreis, mit Hilfe des Blue/Black Book (in den USA ausgestellt) berechnet.

Für weitere Information kontakten Sie bitte das Costaricanische Finanzministerium ( Ministerio de Hacienda).

WEITERE INFORMATION FÜR FREIZEIT FLUGZEUGE

Dirección General de Aviación Civil: (00506) 2290-0090

Flughafen Juan Santamaría: (00506) 2441-6303

Flughafen Tobías Bolaños: (00506) 2232-1165

WEITERE INFORMATION FÜR FREIZEIT SCHIFFE

Institut für Pazifische Häfen von Costa Rica: (00506) 2223-7111 oder (00506) 2223-7111.

Hafen Administration von Limón: (00506) 2798-3417

WICHTIG

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