Embajada de Costa Rica

AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN


Aufenthaltsgenehmigungen müssen direkt bei der Einwanderungsbehörde von Costa Rica (Dirección General de Migración y Extranjería) beantragt werden.

Informationen zu allen bestehenden Kategorien von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen finden Sie auf der Website der Einwanderungsbehörde von Costa Rica.

Für Informationen über Visumsanträge aufgrund von Familienbindungen oder Eheschließungen mit costaricanischen Staatsbürger*innen, klicken Sie bitte hier.


 

 

INVESTOR

RENTENEMPFÄNGER

PENSIONÄRE

 

Weitere Beispiele für Kategorien 

persona juridica

selbststndiger

trabajador temporal

geschftsbesuhcer

WICHTIG

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Weiterführende Links

 


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