AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN
Aufenthaltsgenehmigungen müssen direkt bei der Einwanderungsbehörde von Costa Rica (Dirección General de Migración y Extranjería) beantragt werden.
Informationen zu allen bestehenden Kategorien von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen finden Sie auf der Website der Einwanderungsbehörde von Costa Rica.
Für Informationen über Visumsanträge aufgrund von Familienbindungen oder Eheschließungen mit costaricanischen Staatsbürger*innen, klicken Sie bitte hier.
Weitere Beispiele für Kategorien









