Embajada de Costa Rica

ANMELDUNG EINES MINDERJÄHRIGEN KINDES MIT EINEM COSTA RICANISCHEN ELTERNTEIL, DAS IM AUSLAND GEBOREN WURDE

Anforderungen:

  1. Anschreiben des costaricanischen Elternteils, aus dem die E-Mail Adresse oder Telefonnummer hervorgeht.
  2. Ausgefülltes Formular (dieses Formular ist nur ein Entwurf)
  3. Original und Kopie der internationalen deutschen Geburtsurkunde, ordnungsgemäß apostilliert. Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, eine Geburtsurkunde aus dem jeweiligen Land, ordnungsgemäß apostilliert. Wenn die Urkunde nicht auf Spanisch ist, muss eine offizielle Übersetzung ins Spanische mit Apostille vorgelegt werden.

  4. Fotokopie von beiden Seiten des gültigen Personalausweises (cédula de identidad) des costaricanischen Elternteils.
  5. Fotokopie des gültigen Reisepasses (Seite mit der persönlichen Information) des ausländischen Elternteils. Diese ist nicht erforderlich, wenn nur der costaricanische Elternteil die Geburt registrieren lässt.
  6. Deutsche Briefmarken im Wert von 7,20 € für den Versand nach Costa Rica.

Vorgehensweise:

Nach Prüfung aller Dokumente, bekommt der costaricanische Elternteil einen Termin bei der Botschaft oder einem Honorarkonsulat, um den Antrag zu vervollständigen und zu unterschreiben. Bei diesem Termin muss der originale Personalausweis (cédula de identidad) vorgelegt werden.

Voraussichtliche Bearbeitungszeit in Costa Rica:

  • Bei Versand per Einschreiben: 2 Monate.
  • Um den Ablauf zu beschleunigen, kann auf eigene Kosten ein Kurierdienst beantragt werden

Kosten: Kostenlos

Rechtsgrundlage:

- Costa Ricanische Verfassung, Artikel 13.

- Gesetz 3504 des Obersten Wahlgerichtshof (Tribunal Supremo de Elecciones) und Artikel 48 des Standesamt (Registro Civil).

WICHTIG

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