Embajada de Costa Rica

AUSREISEERLAUBNIS FÜR MINDERJÄHRIGE

Welche Minderjährigen brauchen eine Erlaubnis um Costa Rica zu verlassen?

  1. Minderjährige, die im costaricanischen Standesamt (Registro Civil) registriert sind (auch wenn sie andere Staatsangehörigkeiten haben).
  2. Ausländische Minderjährige, NUR wenn sie einen rechtmäßigen Aufenthaltstatus in Costa Rica haben. Das kann eine begrenzte oder unbegrenzte Aufenthalterlaubnis sein oder spezielle Kategorien wie Studenten, Flüchtlinge, Asylanten, und Staatenlose betreffen.

Dokumente, die an die Botschaft von Costa Rica in Berlin geschickt werden müssen:

1. Anschreiben (auf Spanisch) mit den Unterschriften beider Elternteile und Angabe einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Benachrichtigungen. Falls ein Elternteil in Costa Rica lebt, muss das Elternteil bei der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) die Erlaubnis unterschreiben. Bitte geben Sie folgende Information in dem Schreiben an:

     a) Information über die Eltern: vollständiger Name, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf, genaue Anschrift, Nummer des Personalausweises oder Reisepasses (bei Costa Ricanern die Nummer der Cédula de Identidad).

   b) Information über den Minderjährigen: vollständiger Name, Geburtsdatum, Nummer des Reisepasses.

      c) Information über die Ausreise aus Costa Rica: Fluglinie, Datum, Abflugszeit, Flugnummer.

2. Kopie von beiden Seiten des gültigen Personalausweises beider Elternteile oder Kopie des Reisepasses (Seite mit persönlicher Information) für ausländische Elternteile.

3. Kopie von beiden Seiten des gültigen Personalausweises für Minderjährige (Tarjeta de Identificación costarricense (TIM)). Wenn die betroffene Person keine TIM hat, ist eine Kopie der costaricanischen Geburtsurkunde, die nicht länger als 1 Jahr alt ist, erforderlich. Wenn der Minderjährige Ausländer ist, reichen Sie bitte eine internationale Geburtsurkunde mit Apostille ein.

Verfahren:

Die Bearbeitung beginnt in der Botschaft oder in einem Honorarkonsulat und endet in Costa Rica.

              Verfahren bei der Botschaft

Nach Prüfung aller Dokumente bekommen Sie einen Termin um das originale Formular auszufüllen und vor dem Konsul zu unterschreiben. Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis (cédula de identidad) oder Ihren Reisepass zum Termin mitbringen.

              Verfahren in Costa Rica

Die verantwortliche Person des Minderjährigen muss bei der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) erscheinen und alle Dokumente und folgende Anforderungen erfüllen.

Gültigkeit:

Nach Eintragung der Ausreiseerlaubnis bei der costaricanischen Einwanderungsbehörde (Dirección de Migración y Extranjería en Costa Rica), ist diese für 30 Tage gültig. Während dieser Zeit kann sie für eine oder mehrere Reisen genutzt werden. Eine permanente Ausreiseerlaubnisse kann nur von den Eltern persönlich bei der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) beantragt werden.

Kosten: Kostenlos

Rechtsgrundlage:

  • - Gesetz 8764 der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería), Artikel 76, Unterabschnitt 4.
  • - Verordnung zur Anwedung des Gesetzes Nummer 8764 der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) an Minderjährige, Rechtstitel IV, Kapitel III, Abteilung I.

Für weitere Information (auf Spanisch), klicken Sie bitte hier.

 

http://www.migracion.go.cr/nacionales/permisos_salida.html

WICHTIG

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