Embajada de Costa Rica

BEFRISTETE AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR ANLEGER

Wer kann sie beantragen?

Personen, die eine Investition von mindestens US$ 200.000 in Costa Rica tätigen.

Erforderliche Dokumente für den Antrag in Costa Rica:

  1. Antragsformular.
  2. Anschreiben auf Spanisch mit folgenden Angaben:
    1. Begründung des Antrags
    2. Vollständiger Name
    3. Nationalität
    4. Familienstand
    5. Alter
    6. Beruf
    7. Adresse
    8. Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail)
    9. Das Antragsformular wird im Beisein des zuständigen Konsularbeamten am Tag des Termins unterzeichnet.
  3. Original und Kopie eines Investitionsvorhabens von mindestens US$ 200.000, in Bereichen die zur wirtschaftlichen und/oder sozialen Entwicklung des Landes beitragen (beinhaltet auch private Investitionen wie der Kauf von Immobilien). Das Projekt soll im Detail beschrieben werden entsprechend dieser Richtlinien (auf Spanisch).
  4. 3 aktuelle farbgie Passbilder.
  5. Original und Kopie der folgenden Dokumente, nicht älter als sechs Monate und mit einer Apostille versehen:
    1. Internationale Geburtsurkunde
    2. Polizeiliches Führungszeugnis Ihres Wohnsitzes der letzten drei Jahre
  6. Original und Kopie von Dokumenten die belegen, dass der Antragsteller über die volle Finanzierung verfügt (zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge). Die Dokumente müssen mit einer Apostille versehen werden.
  7. Vollständige Kopie des Reisepasses. Dieser sollte mindestens noch sechs Monaten gültigt sein.
  8. Zahlungsbeleg in Höhe von 50,00 US-Dollar mit Angabe des Namens der ausländischen Person. Dieses Geld muss in Colones auf das Konto 242480-0 der Bank von Costa Rica (Banco de Costa Rica) überwiesen werden.
  9. Zahlungsbeleg über den Betrag von ¢ 125 und ¢ 2,50; für jedes mit dem Antrag vorgelegte Blatt, für Briefmarken, mit Angabe des Namens der ausländischen Person, auf das Konto 242480-0 der Bank von Costa Rica (Banco de Costa Rica).
  10. Das Abnehmen von Fingerabdrücken beim Ministerium für Öffentliche Sicherheit (Archivo Policial del Ministerio de Seguridad Pública).
  11. Nachweis der Anmeldung bei der Botschaft des Herkunftslandes der beantragenden Person in Costa Rica.

Rechtsgrundlage:

  • - Gesetz 8764 für Migration und Ausländer, Titel VI, Kapitel II. (Ley 8764 General de Migración y Extranjería).

Zusätzliche Informationen auf Spanisch finden Sie hier.

 

WICHTIG

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