BEFRISTETE AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR ANLEGER
Wer kann sie beantragen?
Personen, die eine Investition von mindestens US$ 200.000 in Costa Rica tätigen.
Erforderliche Dokumente für den Antrag in Costa Rica:
- Antragsformular.
- Anschreiben auf Spanisch mit folgenden Angaben:
- Begründung des Antrags
- Vollständiger Name
- Nationalität
- Familienstand
- Alter
- Beruf
- Adresse
- Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail)
- Das Antragsformular wird im Beisein des zuständigen Konsularbeamten am Tag des Termins unterzeichnet.
- Original und Kopie eines Investitionsvorhabens von mindestens US$ 200.000, in Bereichen die zur wirtschaftlichen und/oder sozialen Entwicklung des Landes beitragen (beinhaltet auch private Investitionen wie der Kauf von Immobilien). Das Projekt soll im Detail beschrieben werden entsprechend dieser Richtlinien (auf Spanisch).
- 3 aktuelle farbgie Passbilder.
- Original und Kopie der folgenden Dokumente, nicht älter als sechs Monate und mit einer Apostille versehen:
- Internationale Geburtsurkunde
- Polizeiliches Führungszeugnis Ihres Wohnsitzes der letzten drei Jahre
- Original und Kopie von Dokumenten die belegen, dass der Antragsteller über die volle Finanzierung verfügt (zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge). Die Dokumente müssen mit einer Apostille versehen werden.
- Vollständige Kopie des Reisepasses. Dieser sollte mindestens noch sechs Monaten gültigt sein.
- Zahlungsbeleg in Höhe von 50,00 US-Dollar mit Angabe des Namens der ausländischen Person. Dieses Geld muss in Colones auf das Konto 242480-0 der Bank von Costa Rica (Banco de Costa Rica) überwiesen werden.
- Zahlungsbeleg über den Betrag von ¢ 125 und ¢ 2,50; für jedes mit dem Antrag vorgelegte Blatt, für Briefmarken, mit Angabe des Namens der ausländischen Person, auf das Konto 242480-0 der Bank von Costa Rica (Banco de Costa Rica).
- Das Abnehmen von Fingerabdrücken beim Ministerium für Öffentliche Sicherheit (Archivo Policial del Ministerio de Seguridad Pública).
- Nachweis der Anmeldung bei der Botschaft des Herkunftslandes der beantragenden Person in Costa Rica.
Rechtsgrundlage:
- - Gesetz 8764 für Migration und Ausländer, Titel VI, Kapitel II. (Ley 8764 General de Migración y Extranjería).
Zusätzliche Informationen auf Spanisch finden Sie hier.