Embajada de Costa Rica

VERFAHREN ZUR BEANTRAGUNG EINER BEFRISTETEN AUFENTHALTSERLAUBNIS AUFGRUND EINER EHESCHLIESSUNG MIT EINEM COSTA RICANER

Wer kann es beantragen?

Personen, die mit einem costa-ricanischen Staatsbürger verheiratet sind.

Erforderliche Dokumente:

  1. Abstammungsnachweis.
  2. Anschreiben auf Spanisch mit folgenden Angaben:
    1. Begründung des Antrags
    2. Vollständiger Name
    3. Nationalität
    4. Familienstand
    5. Alter
    6. Beruf
    7. Adresse
    8. Möglichkeit der Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail)
    9. Der Antrag wird im Beisein des zuständigen Konsularbeamten am Tag des Termins unterzeichnet.
  3. 3 aktuelle und farbige Passbilder.
  4. Original und Kopie der vom costaricanisches Standesamt (Registro Civil) ausgestellten Heiratsurkunde die mindestens 2 Monate gültig ist.
  5. Original und Kopie der folgenden Dokumente nicht älter als 6 Monate und mit einer Apostille versehen:
    1. Internationale Geburtsurkunde.
    2. Polizeiliches Führungszeugnis des Wohnsitzes der letzten drei Jahre.
  6. Eine vollständige Kopie des Reisepasses. Dieser sollte mindestens noch 6 Monate gülitg sein.

Verfahren zur Erlangung eines Einreisevisums in der Botschaft oder im Konsulat:

Der Interessent muss die Dokumente per Post an die costa-ricanische Botschaft in Berlin schicken. Ist die Überprüfung der Dokumente erfolgt, wird dem Antragssteller ein Termin mitgeteilt, an dem er den Antrag persönlich unterzeichnet. Mitzubringen ist der gültige Reisepass im Original. 

Der Interessent muss die Dokumente mindestens eineinhalb Monate vor der Reise nach Costa Rica per Post an die costa-ricanische Botschaft in Berlin schicken.

Wenn Sie den Prozess bei einem Honorarkonsulat von Costa Rica in Deutschland beginnen, müssen Sie dies ebenfalls eineinehalb Monate im Voraus tun, müssen sich jedoch vorher mit dem jeweiligen Konsulat abstimmen.

Verfahren zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Costa Rica:

Nach dem Versand der Unterlagen an die Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería), muss der Antragsteller oder ein Bevollmächtiger die folgenden Dokumente in Costa Rica vorlegen um den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abzuschließen.

  1. Kopie des Personalausweises des costa-ricanischen Ehepartners
  2. Übersetzung der Dokumente, die nicht auf Spanisch sind, mit der Ausnahme des Reisepasses und der Urkunden die bereits als „internationale Ausfertigung" beantragt wurden.
  3. Das Abnehmen von Fingerabdrücken beim Ministerium für Öffentliche Sicherheit (Archivo Policial del Ministerio de Seguridad Pública).
  4. Nachweis der Anmeldung bei der Botschaft des Herkunftslandes der beantragenden Person in Costa Rica.
  5. Nachweis über den Beitritt zur Sozialversicherung (Caja Costarricense de Seguro Social).
  6. Zahlungsbeleg über den Betrag von ¢ 125 und ¢ 2,50; für jedes mit dem Antrag vorgelegte Blatt, für Briefmarken, mit Angabe des Namens der ausländischen Person, auf das Konto 242480-0 der Bank von Costa Rica (Banco de Costa Rica).
  7. Zahlungsbeleg in Höhe von 50,00 US-Dollar mit Angabe des Namens der ausländischen Person. Dieses Geld muss in Colones auf das Konto 242480-0 der Bank von Costa Rica (Banco de Costa Rica) überwiesen werden.
  8. Weitere Dokumente die die Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) anfordert.

Kosten:

  • - Für die  der Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antragsformular: Siehe Gebührentabelle 9.
  • - Zusatzkosten, die von der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) für den Abschluss der Bearbeitung erhoben werden.

Rechtsgrundlage:

  • - Gesetz 8764 für Migration und Ausländer, Artikel 73ss und Titel VI, Kapitel II. (Ley 8764 General de Migración y Extranjería).

Zusätzliche Informationen auf Spanisch finden Sie hier.

 

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