Embajada de Costa Rica

VERFAHREN ZUR BEANTRAGUNG EINER UNBEFRISTETEN AUFENTHALTSERLAUBNIS AUFGRUND VON VERWANDTSCHAFT MIT COSTA RICANERN

Wer kann es beantragen?

Personen, deren Eltern, minderjährige Kinder oder volljährige Kinder mit Behinderungen, minderjährige Geschwister oder volljährige Geschwister mit Behinderungen, Costa Ricaner sind.

Erforderliche Dokumente:

  1. Abstammungsnachweis.
  2. Anschreiben auf Spanisch mit folgenden Angaben:
    1. Begründung des Antrags
    2. Vollständiger Name
    3. Nationalität
    4. Familienstand
    5. Alter
    6. Beruf
    7. Adresse
    8. Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail)
    9. Der Antrag wird im Beisein des zuständigen Konsularbeamten im Termin unterzeichnet.
  3. 3 aktuelle farbige Passbilder.
  4. Original und Kopie der Bescheinigung des Standesamts von Costa Rica (Registro Civil), die die Verwandtschaft mit der costa-ricanischen Person nachweist und eine Mindestgültigkeit von 2 Monaten hat.
  5. Original und Kopie der folgenden Dokumente, nicht älter als sechs Monate und  mit einer Apostille versehen:
    1. Internationale Geburtsurkunde
    2. Polizeiliches Führungszeugnis des Wohnsitzes der letzten drei Jahre 
  6. Eine vollständige Kopie des Reisepasses. Dieser sollte mindestens noch 6 Monate gültig sein.

Verfahren zur Erlangung eines Einreisevisums in der Botschaft oder in einem Honorarkonsulat:

Der Interessent muss die Dokumente per Post an die costa-ricanische Botschaft in Berlin schicken. Ist die Überprüfung der Dokumente erfolgt, wird dem Antragssteller ein Termin mitgeteilt, an dem er den Antrag persönlich unterzeichnet. Mitzubringen ist der gültige Reisepass im Original. 

Der Interessent muss die Dokumente mindestens eineinhalb Monate vor der Reise nach Costa Rica per Post an die costa-ricanische Botschaft in Berlin schicken.

Wenn Sie den Prozess bei einem Honorarkonsulat von Costa Rica in Deutschland beginnen, müssen Sie dies ebenfalls eineinehalb Monate im Voraus tun, müssen sich jedoch vorher mit dem jeweiligen Konsulat abstimmen.

 

Verfahren zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Costa Rica:

Nach dem Versand der Unterlagen an die Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería), muss der Antragsteller oder ein Bevollmächtiger die folgenden Dokumente in Costa Rica vorlegen um den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abzuschließen.

  1. Übersetzung der Dokumente, die nicht auf Spanisch sind, mit der Ausnahme des Reisepasses und der Urkunden die bereits als „ internationale Ausfertigung" beantragt wurden.
  2. Das Abnehmen von Fingerabdrücken beim Ministerium für Öffentliche Sicherheit (Archivo Policial del Ministerio de Seguridad Pública).
  3. Nachweis der Anmeldung bei der Botschaft des Herkunftslandes der beantragenden Person in Costa Rica.
  4. Nachweis über den Beitritt zur Sozialversicherung (Caja Costarricense de Seguro Social).
  5. Zahlungsbeleg über den Betrag von ¢ 125 und ¢ 2,50; für jedes mit dem Antrag vorgelegte Blatt, für Briefmarken, mit Angabe des Namens der ausländischen Person, auf das Konto 242480-0 der Bank von Costa Rica (Banco de Costa Rica).
  6. Zahlungsbeleg in Höhe von 50,00 US-Dollar mit Angabe des Namens der ausländischen Person. Dieses Geld muss in Colones auf das Konto 242480-0 der Bank von Costa Rica (Banco de Costa Rica) überwiesen werden.
  7. Weitere Dokumente die die Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) anfordert.

Kosten:

  • - Für die Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antragsformular: Siehe Gebührentabelle 9.
  • - Zusatzkosten, die von der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) für den Abschluss der Bearbeitung erhoben werden.

Rechtsgrundlage:

  • - Gesetz 8764 für Migration und Ausländer, Titel VI, Kapitel I. (Ley 8764 General de Migración y Extranjería).

Weitere Information auf Spanisch finden Sie hier.

 

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